Mindestalter für aktive Sportschützen

alles auch nachzulesen bei www.bmi.bund.de/
Änderungen des Waffenrechts im Jahr 2009

Anheben der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen

Durch die Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 WaffG soll nunmehr Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, das Schießen mit so genannten großkalibrigen Waffen nicht mehr möglich sein. Damit soll erreicht werden, dass dieser Altersgruppe der Umgang mit diesen deliktsrelevanten Waffen verwehrt bleibt. Das Schießen für Minderjährige bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliberwaffen beschränkt. Die Ausnahme für Flinten – und hier nur Einzellader-Flinten – trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben (Trap/Skeet) Rechnung.
Verschärfungen des Waffenrechts aufgrund der Novelle des Waffengesetzes 2002

3. Mindestaltersgrenze für das Schießen durch Kinder

Das Mindestalter beträgt 12 Jahre. Im Einzelfall kann zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von der Mindestaltersgrenze bewilligt werden.

4. Betreuung bei der Schießausbildung minderjähriger Schützen

Für die Kinder- und Jugendarbeit ist eine qualifizierte Schießaufsicht vorgeschrieben:

    für die Altersgruppe der Kinder von 12 bis 14 Jahre (diese dürfen grundsätzlich nur mit Druckluft- oder Federdruckwaffen schießen) sowie

    für die Altersgruppe der Jugendlichen von 14 bis 16 Jahre, wenn diese mit „scharfen“ Schusswaffen schießen.